Das Erneuerbare-Energien-Gesetz
(EEG) regelt die Abnahme
und die Vergütung von ausschließlich aus erneuerbaren Energiequellen
gewonnenen Strom durch Versorgungsunternehmen, die Netze für die allgemeine
Stromversorgung betreiben (Netzbetreiber). Es trat erstmals am 1. August
2004 mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft (BGBl. I, S. 1918 ff). Den
ursprünglichen Gesetzestext
des EEGfinden Sie hier
als PDF-Dokument (13
S. Acrobat Reader erforderlich). Die Begründung aus
dem Jahr 2000 finden Sie hier als PDF-Dokument (37
S. Acrobat Reader erforderlich).
Ziel des Gesetzes ist es, den Anteil an erneuerbaren Energien bis 2010 auf
mindestens 12,5% zu erhöhen, bis 2020 auf mindestens 20 % zu erhöhen. Unter
Erneuerbaren Energien werden genannt: Wasserkraft, Windenergie, Solare
Strahlungsenergie, Geothermie, Energie aus Biomasse.
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